Themen:
- Unter zehn Pronzent der Abgeordeten stimmen für Zensurgesetz (Netzwerkdurchsetzungsgesetz, NetzDG). Bundestagspräsident Norbert Lammert (Liste!) stellt Beschlussfähigkeit fest, obwohl mehr als die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein müssten!
- Bundesverfassungsgericht hat so etwas schon mal für rechtmäßig erklärt, obwohl es ganz klar dem Wortlaut des Gesetzes widerspricht!
- Warum: Weil der Gewaltmonopolist machen kann, was er will! (Nicht im Video)
Wichtige Ergänzung: In der Zwischenzeit wurde das Bundestagsprotokoll veröffentlicht: Auf Seite 25127 heißt es lapidar:
Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich von den Plätzen zu erheben – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei gleichem Stimmverhalten – mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Linken und die Stimme einer Kollegin der CDU/CSU-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – ist der Gesetzentwurf damit angenommen.
Mehr nicht! Wie von mir erwartet. Kein Wort darüber, dass weniger als zehn Prozent anwesend waren! Bewusste Wählertäuschung! Niemand kann dem Protokoll etwas über die wahren Abstimmungsverhältnisse entnehmen! Demokratie im Endstadium!
Hier können Sie ab jetzt exklusive Inhalte ab einem Euro im Monat abonnieren: